Unser Crewvertrag und ein paar kritische Anmerkungen dazu.

 

Vertrag über eine gemeinschaftliche Segelreise.

Die Unterzeichner dieses Vertrages, im weiteren Verlauf Mitsegler genannt, kommen überein, zusammen eine Atlantiküberquerung, von Portugal zur Karibikinsel St. Lucia, als Segeltörn zu machen und hierfür sechs Mitsegler anzustreben.

Zu diesem Zweck hat:

Horst H. Schleberger, Broicherdorfstr. 81 b, 41564 Kaarst, als Charterer

bei dem Vercharterer:

Algariate Lda. Edificio Atrium-Loja 4 R/C, Av. Eng Jao Meireles, P 8125 Vilamoura

eine Segelyacht, Bavaria 41 gechartert.

Die Ausrüstungsliste und eine Kurzbeschreibung liegt jeder Vertragsausführung bei. Der Vercharterer wird evtl. noch ein anderes, Schiff bereitstellen, dies werden alle Mitsegler akzeptieren, wenn die Yacht vom Charterer und seinem Vertreter angenommen wird.

Diesem Vertrag ist bis jetzt beigetreten:

  1. Horst H. Schleberger, Broicherdorfstr. 81 b, 41564 Kaarst

  2. Marika Schleberger, ....................................................................... am:

  3. Andreas ............................................................................................ am:

  4. Christiam Röthig,Münster............................................................... am:

  5. ........................................................................................................... am:

  6. ........................................................................................................... am:

Der Chartervertrag

Kopien des Vertrages werden den Mitseglern ausgehändigt.

Der Charterpreis beträgt DM 9.650,00. Diese Chartergebühr ist in Raten zu zahlen. Die erste Rate über DM 1.912,00 war fällig am 13.03. 1999, die zweite am 13. Okt. 1999, die Restzahlung erfolgt am 1. 9. 2000.

Der Charterer wird die Zahlungen termingerecht leisten und die Zahlung den Mitseglern jeweils nachweisen. Die Mitsegler haben ihren Anteil (aktuell gezahlte Gesamtsumme geteilt durch die jeweils gültige Anzahl der Mitsegler) dann schnellstens an den Charterer zu überweisen, bzw. bei der letzten Rate im voraus zu zahlen.

Der Chartervertrag sieht eine Kaution von DM 2.000,-- vor, diese werden die Mitsegler einschließlich des Charterers, anteilig in Form von Euro-Schecks hinterlegen. Diese Kaution entspricht auch der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung der Yacht. Die Kaution verfällt, (als Selbstbeteiligung) wenn die Yacht bei der Abgabe größere Schäden aufweist. Ohne Zuweisung von Schuld, außer bei Vorsatz, werden sich alle Mitsegler zu gleichen Teilen an der Selbstbeteiligung beteiligen.

Die Reise-Versicherungen

Der Charterer hat bei der Europäischen Reiseversicherungs AG für sechs Mitsegler eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen. Die Prämienzahlung hierfür erfolgt durch den Charterer (wird ebenso nachgewiesen) und wird auf die Mitsegler gleichteilig aufgeteilt und an den Charterer sofort mit den Raten für die Charterzahlungen bezahlt.

Der Deckungsumfang der Versicherung geht aus den beigefügten Versicherungsbedingungen sowie den anderen Unterlagen hervor, der Charterer wird Mitsegler, die später dem Vertrag beitreten, jeweils der Versicherung melden und diese damit auch versichern. (höchstens 6)

Eine Reiseunfall, Krankheit auf der Reise und Skipperhaftpflichtversicherung wird ebenso vom Charterer abgeschlossen. Die Beitragszahlung wird fällig mit der Ausstellung der Police, hiervon erhält jeder Mitsegler eine Kopie.

Die wichtigsten Termine:

Abreise ist der 14. Oktober 2000. Die Yacht muß am 17. November 2000 in St. Lucia, Karibik, abgegeben werden. Durch eine andere Yacht kann sich der Termin ändern.

Daraus, und aus den notwendigen Vorbereitung im Abreisehafen, ergibt sich, daß jeder Mitsegler spätestens am 13. Oktober 2000 am Abfahrtspunkt, Yachthafen Vilamoura, Portugal, eintreffen muß.

Bei Ankunft in der Karibik vor dem 17. Nov. 2000, kann ein Mitsegler, auf Wunsch und in Abstimmung mit den anderen Mitseglern, die Yacht früher verlassen. Sollte zur sicheren Yachtführung ein Verbleiben bis zum 17. November erforderlich sein, verpflichtet sich jeder Mitsegler schon jetzt dazu.

Die Gesamtkosten:

Die Charterkosten und die Kosten der Reiseversicherungen werden anteilig zu gleichen Teilen auf die jeweilige Anzahl der Mitsegler aufgeteilt, siehe oben.

Für Kosten von persönlichen Dingen wie, Deo, Seife, Creme, Arznei etc. hat jeder selber zu sorgen. Nach Möglichkeit für eine eigene Rettungsweste mit Sicherheitsgurt und wetterfestes Seezeug.

Um den 1. Aug. 2000 herum, der Termin wird noch abgestimmt, wird eine Bordkasse zur Verproviantierung und Yachtausrüstung gebildet. Jeder Mitsegler zahlt DM 1.000,-- in diese Bordkasse ein, sollte eine weitere Zahlung erforderlich sein, ist diese in Portugal am 13. Okt. 2000 fällig. Aus der Bordkasse werden außerdem Hafengebühren, Gebühren der Aus- und Einklarierung, Diesel, Wassergeld, kleine Reparaturen und gemeinsame Kosten bezahlt.

Die Verwaltung der Bordkasse übernimmt ein noch zu wählender Bordkassierer, dieser wird von allen Mitseglern mit einfacher Mehrheit, spätestens am Tag der Einzahlung gewählt. Der Kassierer übernimmt dann die Kasse, hat sie zu verwalten, aus der Kasse gemeinsame Kosten zu zahlen und darüber Buch zu führen und allen gegenüber offenzulegen. Die Wahl kann nicht abgelehnt werden.

Sollte die Bordkasse in der Karibik noch einen Restbestand haben, kann dieser aufgeteilt, aber auch durch Mehrheitsbeschluß für eine Abschlußfeier ausgelegt werden.

Flugkosten, Hotelkosten in Portugal (bis zur Abreise) alle Kosten die in der Karibik anfallen, evtl. neue Verproviantierung, zahlt jeder Mitsegler selber. Der Charterer wird allen Mitseglern Flüge sowie Unterkunft in Vilamoura, Portugal, über Sammelbuchung anbieten.

Die Vorbereitung

Der Charterer wird mit allen Mitseglern im Juli 2000 einen kurzen, kostenpflichtigen Testtörn, evtl. auf dem Yjsselmeer, machen. Jeder Mitsegler hat sich dafür wenigstens zwei Tage Zeit zu nehmen, die Teilnahme ist obligatorisch. Dies dient dem Kennenlernen und der Absprache wichtiger Einzelheiten, evtl. schon der Wacheinteilung und der Wahl des Kassierers, Sicherheitsbeauftragten und Proviantmeisters, ebenso könnte ein Entwurf der Schiffsordnung erstellt werden.

Die Verproviantierung

Die Ausstattung der Yacht mit Lebensmitteln, Genußmitteln, Getränken, Medikamenten und evtl. noch benötigter Ausrüstung erfolgt in Portugal, in den vier Tagen vor der Abreise. Einige Dinge, z.B. Medikamente, haltbares Brot etc. werden aus Deutschland mitgebracht.

Bei der Ausrüstung mit Lebensmitteln, Getränken etc. sollen möglichst alle Mitsegler beteiligt sein und Wünsche äußern können. Evtl. wird Mehrheitsbeschluß erforderlich. Wer aus persönlichen, von allen Mitseglern akzeptierten Gründen, später anreist, z. B. erst auf den Kanarischen Inseln zusteigt, wird die Lebensmittel- und Getränkeauswahl blind akzeptieren.

Beim Einräumen der Lebensmittel haben alle mitzuhelfen. Hierbei werden Listen mit Einlagerort erstellt. Diese Listen hat der Proviantmeister zu machen. Der Kassierer hat alles aus der Bordkasse zu zahlen und darüber Buch zu führen. Während der Überfahrt ist der Proviantmeister auch für die Verwaltung und Einteilung des Wasservorrates verantwortlich.

Alkohol wird nur in sehr beschränktem Maße mitgenommen. Evtl. wird der Charterer die Menge von sich aus, im Rahmen der sicheren Schiffsführung, begrenzen

Die Ordnung im Schiff

Kleidung, Schlafsack, persönliche Ausrüstung, Lesematerial, etc. hat ebenso jeder selber zu stellen und nur im vertretbarer Menge mitzunehmen. Feste Koffer dürfen nicht an Bord.

Im Schiff erhält jeder einen festen Schlafplatz (Koje) und die entsprechenden Schränke und Schaps für Kleidung etc., der Charterer ist in diesem Fall auch nur Mitsegler. Bei Ablehnung bestimmt ein Mehrheitsbeschluß. Einvernehmlich kann Koje und Schap getauscht werden.

Der Salon wird nur nach Mehrheitsbeschluß belegt, wenn gemeinschaftliche Überlegungen dies für richtig finden. (z.B. Krankheit eines Mitseglers etc.)

Mehrheitsbeschlüsse, die nichts mit der Reise- und Schiffssicherheit zu tun haben, erfolgen mit einfacher Mehrheit und werden von allen akzeptiert. Da sechs Mitsegler angestrebt werden, kann ein Patt durch Würfeln entschieden werden. (jede Gruppe würfelt sechs mal, die höchste Zahl gewinnt)

Die Schiffsführung

Der Charterer wird während der Reise aus rechtlichen Gründen auch Skipper sein. Internationales und deutsches Seerecht, allerdings auch der Vertrag mit dem Vercharterer, schreiben dies vor, zumal der Charterer ein Sportseeschifferzeugnis hat.

Die Navigation wird von der Mitseglerin Marika als Navigator übernommen. Sie kann ohne den Skipper zu informieren, Aufgaben an andere Mitsegler delegieren. Sie übernimmt auch die Vertretung des Skippers.

Während der Überquerung des Atlantiks, vom 14. Okt. 2000 bis zur Ankunft auf der ersten Karibikinsel wird der Charterer Deckwachen einteilen. Diese bestehen aus dem Wachführer und dem jeweiligen Wachpartner. Kurzfristig kann die Deckwache von einer Person gestellt werden, wenn dies seemännisch vertretbar ist und der Charterer oder Vertreter informiert wird. In der Karibik darf nur tagsüber gesegelt werden.

In Abstimmung mit dem Charterer – Skipper kann und soll die Position in einer Wachmannschaft auch gewechselt werden. Auch die Wachmannschaften können untereinander wechseln, soweit dies möglich ist und die Schiffssicherheit nicht gefährdet wird. Über die Schiffssicherheit entscheidet nötigenfalls der Skipper oder sein Vertreter.

Jede Wache wird X Stunden Ruderwache gehen, dann X Stunden zum schlafen haben, danach sind X Stunden wachfrei (Freiwache). Die Freiwache hat aber auf Verlangen des Wachführers jederzeit und unverzüglich auch an Deck zu helfen, wenn dies seemännisch notwendig ist. (Die Dauer der Ruderwache, Schlafzeit und Freiwache wird im Wachplan noch festgelegt.)

Da die ordnungsgemäße Führung eines Logbuches nach internationalem Seerecht verbindlich vorgeschrieben ist wird die Deckwache während der Wachzeit die Führung des Logbuches übernehmen und das Buch verantwortlich führen. Der übernehmende Wachführer hat die Eintragungen des Vorgängers jeweils zu prüfen und, mit ihm gemeinsam zu unterschreiben.

Für die Schließung der Seeventile ist der jeweilige neue Wachführer verantwortlich und hat diese bei Wachübernahme wieder neu zu prüfen und die Prüfung im Logbuch einzutragen.

Der Charterer wird die Schiffsführung so weit wie möglich mit allen Mitseglern, besonders aber den Wachführern, nach mehrheitlichem Beschluß, abstimmen.

Bei grundsätzlichen Entscheidungen über die Sicherheit des Reiseverlaufs, des Schiffes und der Mannschaft, sind die Mitsegler aber bereit die Entscheidungen des Charterers und des Vertreters, absolut und nach internationalem Seerecht, zu respektieren und zu befolgen.

Die Verweigerung von Hilfen und Handlungen, welche die Schiffssicherheit, die Sicherheit der Reise und vor allem der Mitsegler gefährden, wird vom jeweiligen Verweigerer, bei Eintritt eines Schadens, vor einem deutschen Gericht oder Seegericht zu verantworten sein, dies wird mit der Unterschrift ausdrücklich anerkannt.

Der Charterer sagt hier schon zu, jeden Einwand sachlich und fachlich zu prüfen und mit dem Navigator zu beraten, soweit hierzu Zeit und Gelegenheit ist und die Sicherheit des Schiffes hierdurch nicht gefährdet wird.

Wenn der Charterer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ausfällt, oder eine Entscheidung zeitlich begrenzt nicht treffen kann, übernimmt der Navigator als Vertreter die Aufgabe des Skippers und die Verantwortung für die Reise, das Schiff und die Mannschaft.

Kochen, abwaschen und Yachtreinigung

Die Wachführer sind jeweils unterstützt vom Wachpartner, während der Freiwache für die Zubereitung der Mahlzeiten und den Abwasch zuständig. Ein Mitglied der aktiven Wache draußen kann auch für die Zubereitung von Kaffee, Tee etc. in die Kombüse, soweit dies seemännisch vertretbar ist.

Eine Kontrolle der Lebensmittel und Getränke (außer Wasser) wird nicht durchgeführt, hier ist Vertrauen Voraussetzung.

Die äußere Yachtreinigung wird während der Reise nur soweit durchgeführt, wie seemännische Sicherheit dies zuläßt und erfordert. Innenreinigung findet permanent durch die Freiwache statt. Die eigene Koje kann jeder selber gestalten, soweit andere nicht behindert oder belästigt werden. Seesicherheit wird immer vorausgesetzt!

Die Endreinigung der Yacht, bei Abgabe am 17. Nov. 2000, wird durch alle Mitsegler durchgeführt, die noch an Bord sind.

Der gegenseitige Haftungsausschluß

Alle Mitsegler stellen sowohl den Charterer, den Navigator, als auch die jeweiligen Wachführer und sich gegenseitig, von jeder Haftung frei. Hierüber wird noch eine gesonderte Vereinbarung nach einer Vorlage der Zeitschrift "Yacht" geschlossen. (Siehe auch Reise-Versicherungen)

Das heißt, daß jeder die möglichen Unfallgefahren einer derartigen Seereise kennt, sich der Risiken und Naturgewalten voll bewußt ist und nur bei Vorsatzhandlungen den Skipper, bzw. Charterer oder Wachführer, oder andere Mitsegler haftbar machen kann für gesundheitliche, finanzielle, materielle oder sonstige Schäden.

Jeder Mitsegler trägt für die Schiffssicherheit und die Sicherheit aller Mitsegler Verantwortung und wird alles tun um vorausschauend jeden Unfall zu vermeiden, z. B. alle nicht festgezurrten und eingeräumten Gegenstände sofort sicher und seefest verstauen. Meldungen an den Wachführer oder den jeweiligen Skipper sind danach unbedingt erforderlich, dies gilt nicht als "verpetzten", sondern dient der Sicherheit aller.

Schäden am Schiff sind sofort dem Wachführer, dem Charterer oder seinem Vertreter zu melden und die Meldung im Logbuch zu vermerken.

Die Schlußbestimmungen

Jeder Mitsegler wird, im Rahmen seiner Möglichkeiten, partnerschaftlich dazu beitragen, die Reise für alle Beteiligten angenehm, sicher und erfolgreich zu gestalten und zu beenden. Die Gemeinschaft der Mitsegler ist nicht nur eine finanzielle, sondern in erster Linie eine soziale. Unter diesem Aspekt sollte jede mögliche Auseinandersetzung von allen gesehen werden. Eigene Interessen und Ansichten müssen zwangsläufig hinter den Mehrheitsentscheidungen für die Dauer der Reise zurückstehen. Jeder Teilnehmer ist mit Sicherheit ein Individualist, das zeigt sein Teilnahme an so einer ungewöhnlichen Reise. Aber jeder Einzelne muß für die Dauer der Reise mittragendes Teil der Gruppe sein und die Gruppe und den erfolgreichen Abschluß der Reise über seine Individualität stellen. Nur dann wird er selber den Erfolg der Reise als Erfolg für sich verbuchen können.

In diesem Sinne wird während der Verproviantierungszeit in Vilamoura eine Schiffsordnung erstellt, die alle individuellen und persönlichen Gegebenheiten weitestgehend berücksichtigt. Mehrheitsentscheidungen bestimmen die Schiffsordung. Diese Schiffsordnung soll helfen, das für drei bis vier Wochen unlösbare Zusammenleben auf so engem Raum zu erleichtern.

Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag werden allerdings auch die finanziellen Verpflichtungen begründet, sich an den Gesamtkosten der Reise anteilig zu beteiligen.

Wenn einem Mitsegler die Mitreise nicht mehr möglich ist und dies nicht durch die Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt ist, so hat der Mitsegler seinen Kostenanteil voll zu leisten und erklärt durch seine Unterschrift das auch ohne Ein- und Widerspruch unverzüglich zu tun. Bereits gezahlte Beträge sind in jedem Fall verfallen und werden nicht zurückgezahlt. (Leistungen der Rücktrittskostenversicherung sind hier ausgeschlossen und werden von der Versicherung direkt an den jeweiligen Mitsegler gezahlt.)

Jeder Rücktritt, außerhalb der Versicherungs-Erstattung, belastet die übrigen Mitsegler, sowie den Charterer mit zusätzlichen Kosten. Alle Mitsegler zusammen und jeder einzelne haben dementsprechend einen einklagbaren Anspruch an denjenigen der nicht mitreist.

Wer nicht mitreist kann bis zum Beginn der Reise, d. h. bis zum 10. Okt. 2000, einen von allen anderen Mitseglern akzeptierten, Nachfolger stellen. Dieser muß diesem Vertrag in allen Punkten zustimmen und die finanziellen, sowie alle anderen Verpflichtungen voll und ganz übernehmen.

Die einzelnen Punkte dieses Vertrages sind nicht juristisch geprüft, alle Mitsegler akzeptieren aber die getroffenen Vereinbarungen und stimmen diesen voll und ganz zu. Sollte ein Punkt oder mehrere Punkte dieses Vertrages geltendem Recht widersprechen, so gilt der übrige Vertrag im vollen Umfang. Entscheidend soll immer sein, was von uns allen gewollt wurde.

Kritische Anmerkungen

In diesen Vertrag sollte unbedingt noch ein Absatz über medizinische Behandlung und sogar über die Verfahrensweise bei Tod eingefügt werden.

Ich würde einfügen, daß die Crewmitglieder den oder die, für die Medizin Zuständigen beauftragen, im Falle von Ohnmacht oder Koma das zu tun was sie für richtig halten, sie aber auch von Folgeklagen, auch evtl. durch Angehörige, durch diesen Absatz freistellen.

Im Falle des Ablebens eines Crewmitgliedes, so würde ich aufnehmen, erklärt sich jedes Crewmitglied damit einverstanden, dass eine Seebestattung stattfindet (denn man kann einen Toten, bei tropischen Temperaturen nicht einige Tage liegen lassen).

Wir haben diesen Vertrag während der ganzen Reise nicht einmal zu Hilfe nehmen müssen, das Schiffsreinigen, Kochen, die Wacheinteilungen etc. verliefen einfach reibungslos, jeder tat was er konnte und die anderen halfen oder akzeptierten zumindest. Es gab keine Auseinandersetzung bei uns, auch nicht im Nachhinein. Die besten Verträge sind eben die, die man abschließt und dann nie mehr hervorholt.